Aussetzen des sogenannten "Pflege-TÜVs" gemäß § 115 Absatz 1a SGB XI für eine Überarbeitung; Einrichtung von Pflegekammern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sieht die Bundesregierung angesichts der anhaltenden Kritik an dem so genannten „Pflege-TÜV“ gemäß § 115 Absatz 1a SGB XI nicht die Notwendigkeit die Veröffentlichung dieser „Pflegenoten“ auszusetzen, bis gegebenenfalls eine Überarbeitung des Bewertungsinstrumentes, welches derzeit zu ungenauen Ergebnissen führt, abgeschlossen ist?<br /> <br /> Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Forderung verschiedener Pflegeverbände und des Deutschen Pflegerats e. V., welche den Aufbau von „Pflegekammern“ vorsieht?