Ausschreibungsverfahren der Expertenkommission Fracking zum Stand von Wissenschaft und Technik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen konkreten Aufgabenstellungen hat die Expertenkommission Fracking nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Vorbereitung und Durchführung von zwei Ausschreibungsverfahren zum Stand von Wissenschaft und Technik beschlossen, und wie ist diese Beschlussfassung nach Auffassung der Bundesregierung mit § 6 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Expertenkommission Fracking in Einklang zu bringen, wonach die Kommission im Rahmen ihrer Arbeit gegenüber dem BMBF lediglich ein Vorschlagsrecht für die Vergabe externer wissenschaftlicher Gutachten hat, nicht jedoch ein Recht für die Beschlussfassung über Vergabeverfahren, und die Vergabe ausschließlich durch das BMBF erfolgt (https://expkom-fracking-whg.de/lw_re source/datapool/systemfiles/elements/files/ 93C0153AB6907E0539A695E86E0DA/live/docu ment/20190920_Beschlussprotokoll.pdf, https://expkom-fracking-whg.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/88FF0DB321F26FACE0539A695E86E0F2/live/document/GeschaeftsordnungExpKom_160519verabschiedet.pdf)?