Ausschreibung von Backup-Kraftwerken für die Gewährleistung der Stromversorgung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Ausschreibung von Backup-Kraftwerken für die Versorgungssicherheit mit Elektrizität, und wie soll der Anschluss von den notwendigen neu zu realisierenden H2-Ready-Gaskraftwerken und Gas-KWK-Anlagen bei den Planungen für das Wasserstoff-Kernnetz berücksichtigt werden, das "in den kommenden Monaten von den Betreibern von Ferngasnetzen modelliert" (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/05/20230524-bundeskabinett-beschliesst-gesetzentwur f-zur-schaffung-eines-wasserstoff-kernnetze s.html) wird, wenn die Standorte für diese Anlagen zum Zeitpunkt der Modellierung bzw. der Genehmigung des Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur noch nicht feststehen?