Ausschreibung einer zweijährigen Halbtagsstelle für eine studentische Hilfskraft durch das BMBF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Tätigkeit als studentische Hilfskraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden über einen Zeitraum von zwei Jahren für vereinbar mit der zügigen und erfolgreichen Absolvierung eines Studiums, und falls ja, aufgrund welcher Erwägungen (vgl. Ausschreibung des BMBF vom 22. Juli 2013 www.bmbf.de/de/17185.php)? <br /> <br /> Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass alle Studierenden grundsätzlich in der Lage sind, neben dem Studium eine nahezu halbtägliche Erwerbstätigkeit über einen Zeitraum von zwei Jahren auszuüben, und falls nein, welche Personengruppen innerhalb der Studierendenschaft können entsprechende Tätigkeiten ausüben, ohne dass die Studienleistungen hierunter leiden? <br /> <br /> Wie gedenkt das BMBF sicherzustellen (etwa über eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten, Freistellung, o. Ä.), dass trotz der fest vorgegebenen Arbeitszeit von 6:00 Uhr bis 10:00 Uhr alle Anwesenheits- bzw. Teilnahmepflichten des Studierenden nach der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung erfüllt werden können (vgl. Ausschreibung des BMBF vom 22. Juli 2013, www.bmbf.de/de/17185.php)?