Ausschreibung einer gesetzlichen Krankenkasse vor der abschließenden Beratung des Entwurfs eines Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung eine bundesweite Ausschreibung durch eine gesetzliche Krankenkasse, wie die Techniker Krankenkasse sie derzeit durchführt<br /> (www.tk.de/tk/hilfsmittelanbieter/aktuellesvertragsgeschehen/inkontinenzversorgungl/747662), im Bereich der ableitenden Inkontinenzversorgung kurz vor der abschließenden Beratung des Entwurfs eines Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) für sachgerecht, und ist dabei sichergestellt, dass z. B. Kinder sich nicht kurzfristig auf neue Bezugspersonen für die Betreuung einstellen müssen?