Ausschreibung betreuungsintensiver Hilfsmittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass verschiedene gesetzliche Krankenkassen derzeit daran arbeiten, Modelle zu entwickeln, deren Ziel es ist, betreuungsintensive Hilfsmittel dadurch weiterhin auszuschreiben, dass der Dienstleistungsanteil vom eigentlichen Hilfsmittel rechtlich abgespalten wird und somit die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz festgeschriebene Aufhebung der Ausschreibungsoption des § 127 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu umgehen, und falls ja, wie will die Bundesregierung dies verhindern?