Ausschlusskriterien und Beschwerdemechanismus der Europäischen Investitionsbank
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu den Ausschluss-Kriterien und zum Beschwerdemechanismus der Europäischen Investitionsbank (EIB) gebildet, vor dem Hintergrund, dass die EIB nach Medienberichten (www.luxtimes.lu/europeanunion/eib-plans-to-continuefunding-israel-projects-amid-complaint/82091672.html) in zwei israelische Unternehmen investiert, welche auf der UN-Sanktionsliste stehen, und wenn ja, wie lautet diese?