Ausschlusskriterien für eine Anspruchsberechtigung auf das Betreuungsgeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass Eltern, die mit ihren unter dreijährigen Kindern Eltern-Kind-Gruppen bzw. Spielgruppen besuchen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, nach Einführung des Betreuungsgeldes keinen Anspruch auf die Leistung Betreuungsgeld haben sollen (wenn ja, bitte begründen), und welche Förderformen (Bundes-, Landes- und kommunale Mittel) werden für den Ausschluss als maßgeblich erachtet?<br /> <br /> Welche rechtliche Einordnung der Eltern-Kind-Gruppen bzw. Spielgruppen führt dazu, dass diese zum Ausschlusskriterium für eine Anspruchsberechtigung auf das Betreuungsgeld wird, und mit welchem zusätzlichen Verwaltungsaufwand auf den unterschiedlichen Ebenen rechnet die Bundesregierung?