Ausschluss von "zur Arbeitsuche" eingestuften EU-Bürgern vom Arbeitslosengeld II (ALG II); Kontrolle etwaiger "Scheinselbständigkeit" oder "Schwarzarbeit" von EU-Bürgern mit ALG-II-Bezug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sind zur Arbeitsuche eingestufte EU-Bürger in Deutschland vom Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) ausgeschlossen, und wie verhält es sich demgegenüber mit der Kontrolle der eventuellen Scheinselbständigkeit oder Schwarzarbeit von EU-Bürgern, die ALG II beziehen?