Ausschluss von Unionsbürgern aus den seit 2004 der EU beigetretenen Staaten vom Arbeitslosengeld II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den vor deutschen Gerichten verhandelten Fällen, in denen es um den Ausschluss von Unionsbürgern von Arbeitslosengeld (ALG) II gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) geht, Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus den Staaten betroffen, die ab dem Jahr 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, und wie viele der vor deutschen Gerichten verhandelten Fälle, in denen es um den Ausschluss von Unionsbürgern von ALG II gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 SGB II geht, sind auf den von der Bundesregierung eingelegten Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeübereinkommen zurückzuführen?