Ausschluss von Streikbruch bei Vermittlung von Arbeitskräften in das Unternehmen S-Direkt durch die Arbeitsagentur Halle
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Vermittlung von Arbeitskräften seitens der Agentur für Arbeit in Halle in das Unternehmen S-Direkt GmbH & Co. KG Streikbruch betrieben wird, und wie viele Vermittlungen durch die örtliche Arbeitsagentur haben seit Beginn des Streikes bei der S-Direkt am 9. Juli 2012 stattgefunden (bitte für den gesamten angefragten Zeitraum antworten, nicht wie in der Antwort auf meine Schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 17/10737 nur den Zeitraum seit Anzeige des Arbeitskampfes)?