Ausschluss von Missbrauchsrisiken im Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die in der Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zum Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG) vom 31. Mai 2023 erhobenen Bedenken, wonach – da laut Gesetzentwurf im Zusammenhang mit einer Änderung des Geschlechtseintrags und/oder des Namens keinerlei Prüfung, verpflichtende Beratung oder sonstige Kontrolle mehr stattfindet – zu befürchten sei, dass manche Personen eine Geschlechts- und/oder Vornamensänderung vornehmen werden, um damit (möglicherweise zu kriminellen Zwecken) ihre Identität zu verschleiern bzw. die Feststellung zu erschweren, und falls ja, wie gedenkt die Bundesregierung diese möglichen Missbrauchsrisiken auszuschließen?