Ausschluss von Menschen von der Anschlussversicherung durch geplante Änderungen im Versichertenentlastungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es möglich, dass nach der im GKV-Versichertenentlastungsgesetz geplanten Änderungen an der obligatorischen Anschlussversicherung in Deutschland lebende Menschen aus dieser obligatorischen Anschlussversicherung ausgeschlossen werden (z. B. in Deutschland lebende wohnungs- und arbeitslose Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten), die aufgrund § 5 Absatz 11 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nach einem Ausschluss keine Möglichkeit haben, in einer Krankenkasse nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SBG V eine Versicherung (rückwirkend) neu zu begründen, und welche Kosten kommen in der Folge auf die Kommunen und ihre Sozialämter zu, wenn ein gesundheitlicher Versorgungsbedarf der dann unversicherten Personengruppe eintritt?