Ausschluss von Fracking zur Förderung von Erdgas und Erdöl
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung zu, dass der Ausschluss von Fracking zur Förderung von Erdgas und Erdöl – wie von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, mehrfach (siehe z. B. Presseberichte vom 2. Februar 2014) mit Verweis auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CDU und SPD in Aussicht gestellt – für alle Lagerstätten gelten muss, wenn die Unterscheidung zwischen konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten nicht mehr aufrechterhalten wird, und wenn nein, warum nicht?