Ausschluss von Agrartechnik-Herstellern von der Aufsetzung auf die Positivliste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen in der Vergangenheit nach mir vorliegenden Informationen Hersteller von Agrartechnik durch Verzögerungen bei der Bearbeitung von der Aufsetzung auf die Positivliste ausgeschlossen wurden, und wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Antragstellung für Investitionsbeihilfen im Rahmen der Bauernmilliarde vor dem Hintergrund, dass Maschinen bis 31. Oktober 2021 ausgeliefert werden müssen, eine Bestellung aber erst nach Bewilligung der Investitionsbeihilfe möglich ist, die aktuellen Lieferzeiten jedoch nach mir vorliegenden Informationen oft erheblich länger sind?