Ausschluss nichtverheirateter Paare von der GKV-Unterstützung bei künstlicher Befruchtung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche verfassungsrechtlichen bzw. normativen Bedenken hegt die Bundesregierung bezüglich der Regelung, dass nichtverheiratete Paare von der GKV-Unterstützung (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) bei der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen sind (§ 27a Absatz 1 Nummer 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V), und plant sie eine diesbezügliche Gesetzesänderung?</p>