Ausschluss einer möglichen Gefährdung durch das Kältemittel R1234yf in Auto-Klimaanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die möglichen Gefährdungen durch den Einsatz des brennbaren, fluorierten Kältemittels R1234yf in Autoklimaanlagen in Kenntnis des Beitrags „Irreversible Schäden: Behörden warnen vor Gefahren durch neues Auto-Kältemittel“ in der WDR-Sendung MONITOR vom 15. September 2011 und in Kenntnis der entsprechenden Warnungen des Umweltbundesamtes (UBA), die das UBA bereits in dem Hintergrundpapier „Natürliche Kältemittel für PKW-Klimaanlagen“ vom September 2010 aussprach („Außerdem bildet sich bereits ohne Explosion oder Brand an heißen Oberflächen, die im Motorraum üblich sind, Fluorwasserstoff. Die ermittelten Konzentrationen von Flusssäure liegen in der Regel über dem AEGL 2-Wert 15, dessen Überschreitung zu irreversiblen Schäden für die menschliche Gesundheit führt.“), und wie wird die Bundesregierung vor diesem Hintergrund sicherstellen, dass die persönliche Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet sein wird?