Ausschluss einer gesundheitlichen Schädigung durch Körperscanner für Personen mit Herzschrittmacher oder metallischen Gegenständen im Körper
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung medizinisch unumstrittene Gutachten vor, welche die gesundheitliche Schädigung von Personen mit einem Herzschrittmacher oder mit im Körper, in den Gliedmaßen oder im Kopf nach einem Unfall oder einer Operation verbliebenen metallischen Gegenständen ausschließen, die mit einem als Körperscanner oder Nacktscanner bezeichneten Durchleuchtungsgerät gescannt worden sind?