Ausschluss des Kaufs von lebenden Tieren von den Regeln des Verbrauchsgüterkaufrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auskunft kann die Bundesregierung im Hinblick auf die Änderung des Verbrauchsgüterkaufrechts erteilen, inwiefern in Deutschland lebende Tiere aus dem Anwendungsbereich des Schuldrechts herausnehmen (was die EU mit der Richtlinie 2019/771 ihren Mitgliedstaaten als Möglichkeit einräumt) und damit von der Öffnungsklausel Gebrauch machen wird, um so für den Verkauf von lebenden Tieren abweichende Regelungen hinsichtlich Beweislastumkehrung sowie vorgesehenen Fristen zu erreichen (Antwort bitte begründen)?