Ausschluss der Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat sich die Bundesregierung bisher im EU-Rat und anderen vorbereitenden Arbeitsgruppen bei den Verhandlungen zur Richtlinie über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) dafür eingesetzt, dass die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wird?<br /> <br /> Wird sich die Bundesregierung im weiteren Abstimmungs- und Verhandlungsverfahren über die EU-Konzessionsrichtlinie (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) innerhalb des Rates dafür einsetzen, dass die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wird, und falls nein, für welche Veränderungen der Richtlinie zugunsten der öffentlichen Wasserversorgung wird sie sich einsetzen?