Ausschluss der Schiedsgerichtsbarkeit im öffentlich-rechtlichen Vertragsentwurf mit den Betreibern der Braunkohlewerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben mögliche Investor-Staat-Schiedsklagen auf Basis des Energiecharta-Vertrags bei den Verhandlungen über den Entwurf eines öffentlichrechtlichen Vertrags mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken eine Rolle gespielt, und hatte die Aufnahme des § 24 zum Ausschluss der Schiedsgerichtsbarkeit in den Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrags Einfluss auf die Höhe der Entschädigungszahlungen an die Braunkohlebetreiber?