Ausschluss der Raucherentwöhnungsmedikamente von der Versorgungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Warum werden Raucherentwöhnungsmedikamente nach § 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in eine Reihe mit Arzneien zur Steigerung der Potenz, zur Gewichtsregulierung und zur Verbesserung des Haarwuchses gestellt und damit von der Versorgungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, und wie ist dies mit den Maßnahmen zum Raucherschutz zu vereinbaren?</span>