Ausschluss der Gruppe der Alterskassen-Rentner von der Sozialwahl
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung den Ausschluss der Gruppe Alterskassen-Rentner von der Sozialwahl, die vor ihrem Ausscheiden Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte waren, obwohl es in § 47 Absatz 3 SGB IV heißt: "Zur Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte gehören bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die Rentenbezieher, die der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der versicherten Tätigkeit angehört haben"?