Ausschluss der Einspruchseinlegung per E-Mail infolge der Zulassung der qualifizierten DE-Mail
Originaltext der Frage(n):<br /> Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass mit der ausdrücklichen Zulassung der qualifizierten DE-Mail nach § 87a Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 der Abgabenordnung (AO) die Einspruchseinlegung per einfacher E-Mail auch nach der Änderung des § 87a AO ab dem 1. August 2013 ausgeschlossen ist (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 2. Juli 2014 – 8 K 1658/13), und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung, um eine weitere Vereinfachung bei der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden zu erreichen (bitte mit Begründung)?