Ausschluss der Bäckereien und Konditoreien mit Cafébetrieb von den Novemberhilfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihre bisherigen Planungen, bei dem als "Novemberhilfen" bezeichneten Programm zur Erstattung von bis zu 75 Prozent der Umsatzausfälle für die vom TeilLockdown betroffenen Unternehmen Bäckereien bzw. deren Umsätze aus gastronomieartiger Betätigung (z. B. Bäckerei-Cafés, Konditorei-Cafés etc.) nicht zu berücksichtigen bzw. von den Novemberhilfen auszuschließen (vgl. www.handwerksblatt.de/politik/novemberhilfen-politik-laesst-die-baecker-im-stich)?