Ausschluss bestimmter Personengruppen von der Energiepreispauschale
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum klammert die Bundesregierung bestimmte Empfängergruppen, wie Rentenbeziehende der gesetzlichen Unfallversicherung oder von berufsständigen Versorgungswerken oder Pflegegeldbeziehende, die im Einzelfall mangels Berufstätigkeit oder Bezug von Sozialleistungen "durchs Raster fallen", von der Energiepreispauschale aus, und wie ist der Stand der in der Pressemeldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Energiepreispauschale erwähnten Prüfung von derartigen Personengruppen, die noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlungen erhalten haben (bitte nach betroffenen Personengruppen, für die im Ergebnis ein Ausgleich erfolgen soll bzw. nicht erfolgen soll, aufschlüsseln)?