Ausschluss bestimmter iranischer Banken von dem SWIFT-Datenaustausch-System
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit das in Belgien ansässige Unternehmen SWIFT seine Entscheidung, bestimmte iranische Banken vom seinem Datenaustauschsystem abzukoppeln (www.zeit.de/news/2018-11/05/swift-kappt- irans-banken-zugang-zu-zahlungsverkehrssystem- 181105-99-677538), vorher mit der EU-Kommission und dem Europäischen Rat abgestimmt hat, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die diese Entscheidung aufgrund von Finanzstabilität rechtfertigen könnten oder andere Erwägungen, wie einen Verdacht auf Terrorfinanzierung, zulassen?