Ausschluss bestimmter Gruppen durch die Ausgestaltung des sogenannten "Kinderbonus"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung, dass durch die Ausgestaltung des sogenannten "Kinderbonus" im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) bestimmte Gruppen ausgeschlossen werden, insbesondere Eltern mit Aufenthaltsgestattung ohne Kindergeldanspruch, Eltern mit Duldung, mit Ausnahme der Beschäftigungsduldung, Eltern mit humanitären Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Absatz 1, nach den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 AufenthG, sofern diese nicht erwerbstätig sind und sich unter 15 Monaten in Deutschland aufhalten, Eltern mit einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16b, 16d oder 20 Absatz 3 AufenthG sowie nicht erwerbstätige EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass, wie von der Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey angekündigt, "jedes Kind" (www.bmfsfj.de/bmfsfj/akt uelles/presse/pressemitteilungen/ministerin-giffey--corona-konjunkturpaket-ist-ein-grosser-familie npolitischer-erfolg-und-richtig-starker-impuls/15 6208) vom coronabedingten "Kinderbonus" umfasst wird?<br />