Ausschluss ausländischer Netzwerkausrüster vom Aufbau der 5G-Infrastruktur in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche gesetzliche Grundlage ermöglicht es derzeit, ausländische Netzwerkausrüster aufgrund von Sicherheitsbedenken von einem Aufbau oder einer Beteiligung an einem Aufbau der 5G-Infra-struktur in Deutschland auszuschließen, und gibt es konkrete Planungen der Bundesregierung, eine solche Grundlage zu schaffen (etwa im Rahmen einer Änderung in der Außenwirtschaftsverordnung), falls bisher keine gesetzliche Grundlage besteht?