Ausschluss älterer Patienten von Herztransplantationen aufgrund des Mangels an Spenderorganen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Behauptung des Ärztlichen Direktors des Deutschen Herzzentrums Berlin, Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Roland Hetzer, zu, dass Menschen über 65 Jahren aufgrund des Mangels an Spenderorganen generell von einer Herztransplantation ausgeschlossen sind (Meldung der epd vom 31. Mai 2012), und hielte die Bundesregierung ein solches Allokationskriterium für rechtlich zulässig?