Ausschließliche Nutzung des Sondervermögens Bundeswehr für deren Einsatzbereitschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung das Sondervermögen der Bundeswehr (www.nzz.ch/meinung/100-milliarden-sondervermoegen-fuer-die-bundeswehr-reichen-nicht-ld.1681450) ausschließlich für den Verwendungszweck der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr einsetzen, ohne den bis zum Jahr 2026 eingefrorenen Wehretat berechenbar und zweckmäßig zu erhöhen und somit die 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes – "Nato-Quote" – erfüllen?