Ausschließliche Ausstattung von Neufahrzeugen mit Notbremssystemen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erachtet die Bundesregierung es als ausreichend, ausschließlich Neufahrzeuge mit Notbremssystemen auszustatten und damit zukünftige Unfälle der Bestandsflotte als gegeben hinzunehmen, oder erwägt die Bundesregierung eine Nachrüstpflicht für LKW, die nicht mit Notbremssystemen ausgestattet sind?