Aussagen zur Souveränität der EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage, die EU solle Souveränität erlangen, die etwa jüngst von Staatsminister Michael Roth in seinem Redebeitrag zur Ratspräsidentschaft getätigt wurde (ein „souveränes Europa“ läge im deutschen Interesse), gerade vor dem Hintergrund des Artikels 5 des EU-Vertrages i.V.m. Artikel 12 des EU-Vertrages sowie dem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), der Kern nationaler Souveränität dürfe nicht erlöschen (Redeprotokoll online unter https://auswaertigesamt.de/de/newsroom/roth-bundestag-eu-praesidentschaft/2293996 abgerufen am 23. Februar 2020; vgl. dazu ferner Urteil des BVerfG vom 30. Juni 2009, E 123, 267, Rz. 226)?