Aussagen des Papiers "Soziale Mischung und gute Nachbarschaft in Neubauquartieren"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung die Aussagen zu "schwierigeren Mietergruppen – zum Beispiel Geflüchtete" (S. 51), dass sich "nicht jede Nation mit jeder in einem Haus zusammenbringen" lasse (ebenda), der "Nachteile von Segregation" und "Vorteile von Segregation" (S. 30), die innerhalb ihres eigenen Papiers "Soziale Mischung und gute Nachbarschaft in Neubauquartieren" (2020, Herausgeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) veröffentlicht wurden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung den Bericht inhaltlich im Vorwort als "wichtigen Bericht" bewertete und auch finanzierte, auf die Verletzung der Menschenwürde und die Missachtung anderer Verfassungsgrundsätze, hin geprüft und kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Aussagen im Einklang mit Verfassungsgrundsätzen und der Garantie der Menschenwürde, wie die Bundesregierung diese aktuell (Stand: 15. Dezember 2023) auslegt oder damals ausgelegt hat, stehen?