Aussage von Christian Hirte als Teil der Bundesregierung über die AfD
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen in Bezug auf Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer und Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Christian Hirte, der in seiner Funktion als Teil der Bundesregierung die Aussage der MDR-Moderation in der ARD Wahlsendung vom 1. September 2019 in den Medien offen kritisierte und die Bezeichnung "bürgerliche Koalition" als "ungeschickt" und "total unpassend" kommentierte (https://bit.ly/2lvnHVk) sowie die Partei die Alternative für Deutschland als "alles andere als bürgerlich" bezeichnete (https://bit.ly/2IVBhBI), und gehört diese Form der Kommentierung von journalistischen Aussagen bzw. Tätigkeiten zum üblichen Vorgehen der Bundesregierung im Lichte des genannten Grundgesetz Artikels?