Aussage des Präsidenten des BfV zur Durchführung einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts am 17. Mai 2021, wonach bei der eingeführten Befugnis des BfV zur Durchführung einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung keine neu erkannten IT-Sicherheitslücken ausgenutzt werden müssen (sogenannten Zero Day Exploits; vgl. Protokoll der 139. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat, Seite 8)?