Aussage des OLG Koblenz zur illegalen Einreise nach Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des 1. Senats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Februar 2017, nach der "die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik in diesem Bereich (Anmerkung: dem Bereich der unerlaubten Einreise) jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet (…) momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt" wird, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung deshalb?