Aussage der Bundesregierung bezüglich der verfassungsmäßigen Ordnung in der Ukraine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung weiter an der Aussage fest, dass in der Ukraine "die bestehende verfassungsmäßige Ordnung [. . .] der rechtliche Rahmen für alle politischen Entscheidungen" ist (Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 22. Februar 2014), und sieht sie die Verfassungsmäßigkeit der Vorgänge seit Unterzeichnung des Abkommens zwischen dem Präsidenten Wiktor Janukowitsch und Vertretern der Opposition vom 21. Februar 2014 (Inkraftsetzung der Verfassung von 2004, Absetzung des Präsidenten durch das Parlament, Ernennung einer Übergangsregierung und eines Übergangspräsidenten) gewahrt?