Ausrichtung von Messen für Tabakprodukte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die Ausrichtung von Messen für Tabakprodukte, wie zum Beispiel der Inter-tabac in Dortmund und deren Ableger Inter-tabac ASIA, für mit dem Geist und Wortlaut des bundesrechtlichen Gesetzes zu dem Tabakrahmenübereinkommen – insbesondere Artikel 13, in dem sich Deutschland explizit verpflichtet hat, jede Form der Förderung des Tabakverkaufs zu verbieten – für vereinbar?