Ausreisepflichtige mit einer Duldung gemäß § 60a des Aufenthaltsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele der rund 17.000 Ausreisepflichtigen, denen bislang ein Aufenthaltsrecht nach dem Chancenaufenthaltsrecht bewilligt wurde (vgl. www.businessinsider.de/wirtschaft/chancen-aufenthaltsrecht-49-000-geduldete-auslaender-stellen-antraege-fuer-neues-gesetz/), waren zuvor wegen ungeklärter Identität gemäß § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. V. m. § 60b Absatz 1 AufenthG geduldet?