Ausreise afghanischer Staatsangehöriger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele von den im Jahr 2017 freiwillig ausgereisten afghanischen Staatsangehörigen (1 119 mit REAG/GARP + 1 169 ohne REAG/GARP, siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/800, Seite 58 und 60) waren vorher bereits vollziehbar ausreisepflichtig, und gegen wie viele der freiwillig ausgereisten Afghanen erging zuvor schon eine Verfügung (bitte nach den Kategorien der §§ 54, 58a und 59 des Aufenthaltsgesetzes aufschlüsseln)?