Ausnutzung der europäischen Freizügigkeit durch Gruppierungen der organisierten Kriminalität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass die europäische Freizügigkeit durch Gruppierungen der organisierten Kriminalität ausgenutzt wird, so wie es Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link dargestellt hat (www.waz.de/ staedte/duisburg/zuwanderung-ob-link-prangert- kriminelle-netzwerke-an-id215052541.html), und wie nutzt die Bundesregierung die eigenen Erkenntnisse, um gegen diese Form der Kriminalität vorzugehen, und wenn keine Erkenntnisse vorliegen, wie beabsichtigt die Bundesregierung mit derartigen Hinweisen umzugehen?