Ausnahmeregelungen für Parteiveranstaltungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Misst die Bundesregierung der politischen Arbeit der Parteien (interne und öffentliche Veranstaltungen) aufgrund des Parteienprivilegs aus Artikel 21 des Grundgesetzes, im Vergleich zu sonstigen derzeit durch Infektionsschutzmaßnahmen in Zusammenhang mit der "Corona-Pandemie" untersagten Personenzusammenkünften, einen erhöhten Stellenwert bei, und sieht sie Anlass, etwa in den Bund-Länder-Gesprächen, darauf hinzuwirken, entsprechende Ausnahmeregelungen für Parteiveranstaltungen zu treffen (vgl. nur swp.de vom 16. April 2020, https://swp.de/politik/inland/corona-deutschland-news-merkel-und-laenderchefs-diese-corona-massnahmen-gelten-aktuell-wegen-coronavirus-deutschland-45469041.html, zuletzt abgerufen am 16. April 2020)?