Ausnahmeregelungen für Biogasanlagen im Rahmen einer verpflichtenden Erlösobergrenze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind seitens der Bundesregierung hinsichtlich der Einigung im Rat der Europäischen Union am 30. September 2022 auf eine verpflichtende Erlösobergrenze von maximal 180 Euro pro Megawattstunde nationale Ausnahmeregelungen für Biogasanlagen geplant, und welche Varianten der Ausgestaltung zieht die Bundesregierung nach derzeitigem Diskussionsstand in Betracht?