Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für durch das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" geförderte Langzeitarbeitslose
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt für die durch das Programm geförderten Langzeitarbeitslosen die Ausnahmeregelung vom Mindestlohn, und sind die Betroffenen sanktionsfähig?