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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-324458

Ausnahmeregelung der Schuldenbremse im Grundgesetz bei "völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten"

Stage otherUpdated 15d ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche nationalen oder internationalen Instanzen rechtfertigen durch ihre Beurteilung bzw. ihr Urteil die am 22. März 2025 in das Grundgesetz (GG) neu aufgenommene Formulierung, dass für "völkerrechtswidrig angegriffene Staaten" eine Ausnahmeregelung (Bereichsausnahme) von Artikel 115 Absatz 2 Satz 1 GG gilt, wonach Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen sind (bitte abschließend aufzählen), und für die Unterstützung welcher Staaten, außer der Ukraine, sieht die Bundesregierung derzeit, unabhängig von der tatsächlich beabsichtigten Unterstützung, die Möglichkeit einer, gemäß dieser Formulierung im Grundgesetz, gesetzlich legitimierten Bereichsausnahme (abschließend aufzählen)?