Ausnahmeregelung bzw. Übergangsfrist für Schausteller in der Kennzeichen-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung für Schausteller eine eng gefasste Ausnahmeregelung bzw. eine Übergangsfrist bei der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)?