Ausnahmeregelung bei der Visa-Erteilung für Freiwilligendienstleistende in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb macht die Bundesregierung bei der Ausstellung von Visa für Freiwillige aus Drittstaaten, die einen von Deutschland finanzierten Freiwilligendienst in Deutschland antreten möchten, keine pauschale Ausnahme von der derzeitigen „vorübergehende(n) Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU“, die laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 19/22831 derzeit auch auf diese Freiwilligen angewendet wird, und welche Staaten können damit rechnen, bald in die Positivliste aufgenommen zu werden, aus der Personen wieder in die EU einreisen dürfen?