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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-289545

Ausnahmen von einer möglichen Mengenregulierung im Energiesektor für Logistikdienstleister im Arzneimittelwesen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung bzw. die Bundesnetzagentur vor dem Hintergrund der infolge des Russland-Ukraine-Krieges drohenden Energiekrise, Logistikdienstleister, die für die Lagerung und für den Transport lebenswichtiger, hochsensibler verschreibungspflichtiger Arzneimittel gemäß den GDP-Anforderungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Zugriffsschutz, Sicherheit, Mitarbeiterausbildung etc.) z. B. an Apotheken, Alten- und Pflegeheime sowie an Krankenhäuser und Rehakliniken verantwortlich sind, im Sinne der Richtlinie 2008/114/EG des Rates und gemäß der Verordnung zur Ermittlung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) bundesweit als Teil der Kritischen Infrastruktur dahingehend zu bewerten, dass diese Logistikdienstleister von einer möglicherweise drohenden Mengenregulierung im Energiesektor ausgenommen werden, damit die Logistikdienstleister weiterhin die notwendige qualitativ hochwertige Versorgung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen mit lebensnotwendigen Arzneimitteln sicherstellen können, und wenn nein, wie will die Bundesregierung den fachgerechten Transport von Arzneimitteln (z. B. die Aufrechterhaltung der aktiven Temperaturführung und der notwendigen Kühlketten) im Falle von Energiedrosselungen auch bei den Logistikdienstleistern anderweitig sicherstellen?