Ausnahmen von der Testpflicht für Grenzpendler
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bestehen bezüglich der Testpflicht für alle Reiserückkehrer aus dem Ausland Ausnahmen für Pendler in den Grenzregionen, und wenn ja, worin bestehen diese Ausnahmen, und wenn nein, bewertet es die Bundesregierung als verhältnismäßig, dass ein Arbeitnehmer aus NordrheinWestfalen, der in den Niederlanden arbeitet und täglich pendelt, alle 48 Stunden einen neuen negativen Test vorlegen muss und sich demnach bei fünf Arbeitstagen dreimal in der Woche testen lassen muss?